Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben.

Es muss eine Sichtweise aus zwei Blickwinkeln erfolgen: Zum einen die steuerrechtlichen Aspekte und zum anderen die vielfältigen sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.

Im Einzelnen können folgende Tätigkeiten für Sie vorgenommen werden:

  • ad 1: Einrichtung der Lohnbuchhaltung
  • ad 2: Übernahme der kompletten Lohnbuchführung
  • ad 3: Datenverarbeitung und Berechnung
  • ad 4: Beratung und Betreuung
  • ad 5: Sondersachverhalte

 

ad 1: Einrichtung der Lohnbuchführung

  • Erarbeitung und Eingabe von Mandantenstammdaten
  • Sammlung von Arbeitnehmerunterlagen
  • Aufstellung der individuellen Arbeitnehmerdaten
  • Eingabe der Arbeitnehmerstammdaten

 

ad 2: Übernahme der kompletten Lohnbuchführung

  • Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten,als da wären
    1. Bruttolöhne
    2. Vermögenswirksame Leistungen
    3. Sachbezüge (z.B. private KfZ-Nutzung)
    4. Lohnsteuermerkmale
    5. Sozialversicherungsmerkmale
    6. Sonstige Einbehaltungen
  • Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten für die Eingabe
  • Anfertigung aller Zahlungsträger für Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter (bei Teilnahme am Datenfernübertragungsverfahren der DATEVeG)

 

ad 3: Datenverarbeitung und Berechnung

  • Berechnung von Nettolöhnen und Abzügen,zum Beispiel
    1. Lohnsteuer
    2. Lohnkirchensteuer
    3. Solidaritätszuschlag
    4. Rentenversicherungsbeiträge
    5. Krankenversicherungsbeiträge
    6. Pflegeversicherungsbeiträge
    7. Arbeitslosenversicherungsbeiträge
    8. Anrechnungen von Abschlagszahlungen
    9. Pauschalierte Lohnsteuer
  • Anfertigung der Lohnabrechnungen für die Arbeitnehmer, auf Wunsch kuvertiert
  • Eintragungen in das Lohnjournal
  • Eintragungen auf den Lohnkosten
  • Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen
  • Anfertigung der Mitteilungen und der Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger
    1. An- und Abmeldungen
    2. Jahres-Entgeltbescheinigungen
  • Datenfernübertragungen
    1. Lohnsteueranmeldungen
    2. Sozialversicherungsmeldungen

ad 4: Beratung und Betreuung

Beratung

  • Berechnung der Bezüge für
    1. Arbeitszeiten
    2. Urlaubsgelder/Weihnachtsgelder/anteiliges 13. Monatsgehalt
    3. Tantiemen
  • Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Anfertigung der Meldung auf die Schwerbehindertenabgabe
  • Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
  • Erstellung von Buchungslisten, Kostenstellenlisten, Einarbeitung pfändbarer Bezüge
  • Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
  • Meldungen an Berufsverbände über Lohnwerte
  • Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und das Ausstellen von entsprechenden Verdienstbescheinigungen

Betreuung

  • Lohnsteuer-Außenprüfungen
  • Sozialversicherungsprüfungen

 

Ad 5: Sondersachverhalte

  • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs)
  • Gleitzonen-Regelung
  • Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
  • Beschäftigung von Studenten, Schülern, Praktikanten