Die Grundsteuerreform und ihre Folgen

Die Grundsteuer ist verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht schon 2018 festgestellt. Ab 2025 darf die Grundsteuer nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten ermittelt werden. Vielmehr gelten ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die bereits zum 01.01.2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) ermittelt werden müssen.

Die bedeutet, dass jeder Immobilieninhaber eine Feststellungserklärung für jede einzelne seiner Immobilien abgeben muss. Den Abgabezeitraum für diese elektronisch zu übermittelnden Feststellungserklärungen hat die Behörde bereits festgelegt: vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 müssen die Erklärungen übermittelt werden.

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