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Jede gute Geschichte hat Nebenhandlungsstränge. Hier stellen wir Ihnen unsere Partner vor, mit denen wir seit Jahren vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Es gibt viele Anlässe, zu denen Immobilienbesitzer ein gerichtsfestes Gutachten zu Ihrem Grundbesitz benötigen. Hierzu gehören beispielsweise die notwendige Wertbestimmung im Rahmen einer Scheidungsverhandlung oder zur Bestimmung der Erbschaftssteuer, das Auseinandersetzen einer Erbengemeinschaft, steuergünstige Schenkungen innerhalb der Familie und einiges mehr.
Die Verlockungen einer als kostengünstig und unkompliziert versprochenen Analyse durch ein automatisiertes Internetformular oder einen Makler sind groß, nichts kann jedoch das Zusammenspiel aus Sachverstand, fundierter Analyse und Marktkenntnis bei gleichzeitiger Einbeziehung Ihrer persönlichen Lebensumstände ersetzen.

Neben der Bewertung von Immobilien führen wir auch die Bewertung von Unternehmen durch. Auch hier gibt es eine Vielzahl von Bewertungsanlässen: der Vermögensübertrag, die Vermögensübersicht, der Kauf oder Verkauf von Unternehmensanteilen oder auch hier die Erbschaft oder Schenkung.

3,1 Billionen Euro werden in den nächsten zehn Jahren in Deutschland vererbt, aufgrund mangelnder Vorbereitung und Kenntnis häufig nach der gesetzlichen Erbfolge, was zu bösen Überraschungen führen kann.

Um rechtzeitig sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche erfüllt werden, wie beispielsweise die Versorgung des überlebenden Ehepartners, die Erhaltung des langjährigen Familiensitzes oder die Unterstützung einer wohltätigen Organisation, ist fundierte Beratung Pflicht. Vorschenkungen und ein korrekt formuliertes Testament können nicht nur Erbschaftssteuer sparen helfen, sondern auch die Umsetzung der eigenen letzten Wünsche sicherstellen.

Thomas Terhaag ist Fachberater für Nachlassverwaltung und Testamentsgestaltung, Vorstandsmitglied der AGT e.V. und weiß, worauf es in Sachen Erben, Testament und Nachlass ankommt.