Die Lohnbuchhaltung umfasst ein breites Spektrum von Einzelaufgaben.
Es muss eine Sichtweise aus zwei Blickwinkeln erfolgen: Zum einen die steuerrechtlichen Aspekte und zum anderen die vielfältigen sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.
Im Einzelnen können folgende Tätigkeiten für Sie vorgenommen werden:
- ad 1: Einrichtung der Lohnbuchhaltung
- ad 2: Übernahme der kompletten Lohnbuchführung
- ad 3: Datenverarbeitung und Berechnung
- ad 4: Beratung und Betreuung
- ad 5: Sondersachverhalte
ad 1: Einrichtung der Lohnbuchführung
- Erarbeitung und Eingabe von Mandantenstammdaten
- Sammlung von Arbeitnehmerunterlagen
- Aufstellung der individuellen Arbeitnehmerdaten
- Eingabe der Arbeitnehmerstammdaten
ad 2: Übernahme der kompletten Lohnbuchführung
- Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten,als da wären
- Bruttolöhne
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge (z.B. private KfZ-Nutzung)
- Lohnsteuermerkmale
- Sozialversicherungsmerkmale
- Sonstige Einbehaltungen
- Aufbereitung der Lohnabrechnungsdaten für die Eingabe
- Anfertigung aller Zahlungsträger für Arbeitnehmer, Sozialversicherungsträger und Finanzämter (bei Teilnahme am Datenfernübertragungsverfahren der DATEVeG)
ad 3: Datenverarbeitung und Berechnung
- Berechnung von Nettolöhnen und Abzügen,zum Beispiel
- Lohnsteuer
- Lohnkirchensteuer
- Solidaritätszuschlag
- Rentenversicherungsbeiträge
- Krankenversicherungsbeiträge
- Pflegeversicherungsbeiträge
- Arbeitslosenversicherungsbeiträge
- Anrechnungen von Abschlagszahlungen
- Pauschalierte Lohnsteuer
- Anfertigung der Lohnabrechnungen für die Arbeitnehmer, auf Wunsch kuvertiert
- Eintragungen in das Lohnjournal
- Eintragungen auf den Lohnkosten
- Anfertigung der Lohnsteueranmeldungen
- Anfertigung der Mitteilungen und der Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger
- An- und Abmeldungen
- Jahres-Entgeltbescheinigungen
- Datenfernübertragungen
- Lohnsteueranmeldungen
- Sozialversicherungsmeldungen
ad 4: Beratung und Betreuung
Beratung
- Berechnung der Bezüge für
- Arbeitszeiten
- Urlaubsgelder/Weihnachtsgelder/anteiliges 13. Monatsgehalt
- Tantiemen
- Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Anfertigung der Meldung auf die Schwerbehindertenabgabe
- Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
- Erstellung von Buchungslisten, Kostenstellenlisten, Einarbeitung pfändbarer Bezüge
- Anträge an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz
- Meldungen an Berufsverbände über Lohnwerte
- Bearbeitung von Fragebögen der Krankenkassen und des Arbeitsamtes und das Ausstellen von entsprechenden Verdienstbescheinigungen
Betreuung
- Lohnsteuer-Außenprüfungen
- Sozialversicherungsprüfungen
Ad 5: Sondersachverhalte
- Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs)
- Gleitzonen-Regelung
- Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
- Beschäftigung von Studenten, Schülern, Praktikanten