Publikationen

Thomas Terhaag

Auch hier gilt: Nicht immer vollständig, nicht immer brandaktuell gehalten, aber es gibt doch die Richtung an, womit der jeweilige Partner sich beschäftigt.

Der mediale Auftritt des Bruders, RA Michael Terhaag, ist nicht zu toppen. Vereinzelt reicht die Zeit für einen Gastkommentar.

Podcast

ZeitpunktWerkHintergrund
April 2020Ein Überblick und eine Einschätzung zu den steuerlichen Möglichkeiten in der Corona-Krise.

Bücher

ZeitpunktWerkHintergrund
Mai 2022Das Kapitel: Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung in
Schiffer, Rott, Pruns (Hrsg.)
Die Vergütung des Testamentsvollstreckers, 2. Auflage
Ein Buch über das immer junge Thema der Vergütung des Testamentsvollstreckers.
Zusammen mit dem Kollegen StB Peter Meier beleuchten wir das Thema
„Wieviel darf der TV von seiner Vergütung nach Steuern wirklich behalten.
Dezember 2008Das Kapitel: E-Commerce und Steuern
Data-Becker-Reihe: Webselling
Onlinerecht, Ratgeber für Selbständige
"Eine große Ehre im ersten Buch von
Terhaag/Hermann den Part rund um
die Steuern übernehmen zu dürfen"

Gastkommentare

ZeitpunktWerkHintergrund
2012Poker ist steuerpflichtigZum Beitrag
2008Das Wirtschaftsgut "Domain" -
Grundstück oder PKW?
Zum Beitrag
2008Die Kunst ein Künstler zu seinZum Beitrag
2008Spielst Du noch oder arbeitest Du schon?Zum Beitrag

Zeitschriften

ZeitpunktWerkHintergrund
Juli 2024Die Steuerberatung Organ des deutschen Steuerberaterverbandes e.V.
zum Artikel
Steuerberater als Testamentsvollstrecker des Mandanten - wertvoll in mehrfacher Hinsicht
Januar 2017DATEV-Trialog Testamentsvollstreckung - Die Erben auf Kurs halten
zum Artikel
Ein Artikel von Harald Klein
April 2008Magazin Webselling E-Commerce und Steuern Tipps & Tricks von der Gewerbeanmeldung bis zur BetriebsprüfungEine Zusammenarbeit mit RA Dr. Volker Herrmann
2005Urteilsanmerkung Terhaag & Terhaag zu FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2004 - 2 K 1431/03 - Steuerliche Abschreibung von Domainanschaffungskosten, MMR 2005, 336, 337f. (Juristisches Fachmagazin Multimedia und Recht)Eine Zusammenarbeit mit RA Michael Terhaag